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BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 16.95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 S. 2 Ausländergesetz (AuslG) für eine Ermessensentscheidung nach § 54 AuslG - Voraussetzungen für ein Absehen von einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.10.1994 - 24 BA 94.33476
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 16.95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92
Mangelnde Begründung der Entscheidungserheblichkeit bei einer Richtervorlage
Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 16.95
Der Senat kann deshalb im Ansatz der Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte nicht folgen, welche § 53 Abs. 6 Satz 1 dahin auslegen, daß er auch allgemeine Gefahren im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG erfaßt, sofern sie den einzelnen Ausländer konkret und in individualisierbarer Weise betreffen (vgl. die Nachweise im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 - 2 BvL 81 und 82/92 - DVBl 1995, 560). - BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92
Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg
Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 16.95
Da eine Abschiebung des Klägers nach Afghanistan derzeit, wenn überhaupt, nur auf dem Luftwege über den Flughafen K. möglich erscheint und nicht festgestellt ist, ob der Kläger die vergleichsweise sicheren Landesteile überhaupt erreichen kann (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162) oder ob er nicht schon sofort bei der Ankunft in K. Opfer der bewaffneten Auseinandersetzungen wird, läßt sich im Revisionsverfahren nicht ausschließen, daß die Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG bei verfassungskonformer Handhabung im vorliegenden Fall zu bejahen sind. - BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung eines …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 16.95
Denn im Rahmen der Prüfung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG sind auch Gefahren zu berücksichtigen, die der Schutzsuchende bereits ohne Erfolg in einem Asylverfahren vorgebracht hat (BVerfG, Kammerbeschluß vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 - InfAuslR 1993, 176 ). - OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1995 - 1 L 12/95
Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 16.95
Die Entstehungsgeschichte des § 54 AuslG sowie Sinn und Zweck der gesamten Regelung lassen nur die Auslegung zu, daß Abschiebestopp-Erlasse gemäß § 54 AuslG für ganze Ausländergruppen wegen ihrer weitreichenden Folgewirkungen als politische Grundsatzentscheidungen allein in das Ermessen der Innenministerien des Bundes und der Länder gestellt sind und subjektive, einklagbare Rechte einzelner Ausländer grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen (…vgl. BTDrucks 11/6321, S. 75; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 290; OVG Schleswig, AuAS 1995, S. 164;… OVG Münster, InfAuslR 1994, S. 140). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1993 - 17 B 2703/93
Vorläufiger Rechtsschutz ; Durchführung der Abschiebung; Zuständige …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 16.95
Die Entstehungsgeschichte des § 54 AuslG sowie Sinn und Zweck der gesamten Regelung lassen nur die Auslegung zu, daß Abschiebestopp-Erlasse gemäß § 54 AuslG für ganze Ausländergruppen wegen ihrer weitreichenden Folgewirkungen als politische Grundsatzentscheidungen allein in das Ermessen der Innenministerien des Bundes und der Länder gestellt sind und subjektive, einklagbare Rechte einzelner Ausländer grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen (…vgl. BTDrucks 11/6321, S. 75; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 290;… OVG Schleswig, AuAS 1995, S. 164; OVG Münster, InfAuslR 1994, S. 140).
- VG Potsdam, 21.06.2004 - 12 K 2435/02
Serbien und Montenegro, Kosovo, Roma, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische …
Es wäre nach der Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn landesweit eine extreme Gefahr bestünde, die mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit jeden einzelnen Ausländer der betroffenen Bevölkerungsgruppe im Falle seiner Abschiebung gleichermaßen sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 1994 - BvL 81/92 und 82/92 -, InfAuslR 1995, 251, BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, E 99, 324, 328, vom 29. März 1996 - 9 C 16.95 -, NVwZ Beil.